Inhalt
Gegenstand der Maßnahmekombination nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 SGB III ist die dauerhafte berufliche Eingliederung durch eine intensive Aktivierung, Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Bei erfolgter Vermittlung soll die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III möglichst durch Begleitung und Unterstützung durch Grone erreicht werden.
Inhalte:
- Analyse der Stärken mit fallangemessener Selbstvermarktungsstrategie, beraterische Hilfestellung bei der Beseitigung von bestehenden Hemmnissen, Aufzeigen und Trainieren von Optimierungsmöglichkeiten
- Individuelle Unterstützung bei der Suche nach geeigneten freien Arbeitsplätzen
- JOBBÖRSE der BA
- Feststellung der berufspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem Betrieb
- Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung und Stabilisierung dieser Beschäftigungsaufnahme
- Einzelgespräche
- Erarbeitung von Eingliederungsstrategien
- Work-Life-Balance
- Begleitung des Übergangs in das SGB II
Zielgruppe: Bei den Teilnehmern handelt es sich um arbeitslose Personen.
Fördermöglichkeiten: Die Besetzung der Maßnahme erfolgt ausschließlich durch den Bedarfsträger.
Maßnahmenummer: 135-2-16