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Fördermöglichkeiten: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Maßnahmenummer: 135-33-2014
Im Rahmen einer ganzheitlichen Integrationsberatung wird auf die Beseitigung spezifischer, individueller Integrationshemmnisse hingewirkt. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich eines möglichen Arbeitsplatzes zu überprüfen und zu erweitern, sich im Spektrum ihres Kompetenzprofils in Berufe und Arbeitsfelder zu orientieren und zu erproben. Dabei werden bedarfsgerecht auch sozial- und arbeitsmarktintegrative Ansätze zur Beschäftigungsaufnahme eingesetzt. Der individuelle Förderbedarf wird zwischen dem Bedarfsträger und den Mitarbeitern des Grone-Bildunsgzentrums laufend abgestimmt. Das Projekt besteht aus folgenden Elementen:
- Berufliche Orientierung
- Förderung der Bewerbungsaktivitäten
- Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit (Saison- oder dauerhafte Beschäftigung)
- pädagogische Betreuung
- Erwerb von arbeitsmarktrelevanten Teilqualifikationen
- individuelles Bewerbungs-/ Einzelcoaching
- betriebliche Erprobung
Während der einzelnen o. g. Themen erfolgt begleitend eine ganzheitliche Integrationsberatung, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Teilnehmers orientiert.
Zielgruppe: Diese Maßnahme richtet sich grundsätzlich an Kunden, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 45 Absatz 1 SGB III vorliegen und berechtigt sind, von der Agentur für Arbeit/ Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt zu bekommen.
Teilnahmevoraussetzungen: Konkret sprechen wir Personen mit und ohne Berufsabschluss an. Darüber hinaus erwarten wir Kunden, die in der Saison als Helfer im Küchen- oder Servicebereich arbeiten wollen oder sich beruflich neu im Hotel- und Gaststättengewerbe orientieren möchten.