Inhalt
Ausbildungsziel:
Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / zum Sozialpädagogischen Assistenten qualifiziert für eine pädagogisch unterstützende Arbeit mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren als weitere Kraft neben der sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieherin/Erzieher oder Sozialpädagogin / Sozialpädagoge). Es ist die Absicht, der Sozialpädagogischen Assistentin / dem Sozialpädagogischen Assistenten eine vollwertige Mitgliedschaft in einem sozialpädagogischen Team zu ermöglichen. Es handelt sich um eine eigenständige Berufsausbildung und nicht um die Vorstufe zur Erzieherinnen- bzw. Erzieherausbildung. Gleichwohl sind die beiden Bildungsgänge aufeinander abgestimmt. Die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung zum Erzieher/zur Erzieherin ist gegeben.
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre. Integriert sind dabei zwei Praktika von je zehn Wochen Dauer. Die fachpraktische Ausbildung wird in enger Zusammenarbeit mit den sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
Bedingung der Aufnahme:
Für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpädagogik ist der Realschulabschluss erforderlich.