Inhalt
Bei der zweijährigen schulischen Berufsausbildung zur "Kaufmännischen Assistentin" beziehungsweise zum "Kaufmännischen Assistenten" handelt es sich um eine berufliche Erstausbildung. Sie soll die Lernenden befähigen, kaufmännisch-verwaltende Aufgaben zu übernehmen.
Es wird in folgenden Schwerpunkten ausgebildet:
- Fremdsprachen
- Informationsverarbeitung
Die Fachhochschulreife wird mit Bestehen der Abschlussprüfungen integrativ erworben. Sie berechtigt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.
Das KMK-Fremdsprachenzertifikat ist ein bundesweit einheitlich geregeltes Zertifikat zum Nachweis berufsbezogener Fremdsprachenkenntnisse. Jeder Auszubildende kann es nach erfolgreichem Ablegen einer speziellen Fremdsprachenprüfung erwerben und somit eine für den beruflichen Werdegang bedeutsame Zusatzqualifikation vorweisen.
Der Unterricht erfolgt in Lernfeldern (LF) und Fächern. Es werden Kompetenzen und Fähigkeiten sowie breitgefächertes Wissen für die Gestaltung der eigenen beruflichen Laufbahn vermittelt.
Praxiszeiten
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung muss ein mindestens vierwöchiges kaufmännisches Praktikum im Berufsfeld "Wirtschaft und Verwaltung" durchgeführt werden. Die Auszubildenden suchen sich ihren Praktikumsbetrieb selbst. Die Schule ist dabei unterstützend und während des Praktikums begleitend tätig.
Aufnahmevoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss
oder
die Versetzung in die Oberstufe eines Gymnasiums
oder
eine als gleichwertig anerkannte Schulbildung
Bewerbung und Bewerbungsfrist
Bewerbungen für das folgende Schuljahr erfolgen in der Zeit vom 1. Februar bis zum 1. März eines jeden Jahres. Später eingehende Bewerbungen können nur im Nachrückverfahren berücksichtigt werden. Da die Aufnahmeanträge erst nach dem Anmeldeschluss am 1. März abschließend bearbeitet werden, ist mit einer ersten Benachrichtigung nicht vor Mitte März zu rechnen.
- Abschluss
- Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht)
Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in für Informationsverarbeitung [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i - Förderungsart
- BAföG (Ausbildung/Schule) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht