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Rettungssanitäterabschlusslehrgang
Der Lehrgang entspricht Block 4 der Ausbildung zum Rettungssanitäter.
Er richtet sich an Personen, die bereits den Rettungssanitäter-Grundlehrgang absolviert gaben – auch an anderen Schulen – und in der Folge die vorgeschriebenen Praktika in einer Klinik und im Rettungswesen geleistet haben (Block 1 – 3 der Ausbildung zum Rettungssanitäter).
Der Lehrgang endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.
Die staatliche Abschlussprüfung findet in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form statt. Die Prüfungskommission setzt sich aus Lehrkräften und Notärzten der Sanitätsschule Nord und einem Behördenvertreter des Landes Schleswig-Holstein zusammen.
Diese Ausbildung ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) anerkannt. Im Rahmen der gesamten Ausbildung zum staatl. gepr. Rettungssanitäter ist diese Prüfungswoche gem. AZWV für den Bildungsgutschein der Arbeitsagenturen unter o. g. Maßnahmenummer anerkannt.