Inhalt
Die Altenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf Altenpfleger/in (AltPflAPrV) vom 26.11.2002 sieht vor, dass die ausbildenden Einrichtungen die praktische Ausbildung durch Praxisanleiter/innen sicherstellen müssen. Voraussetzung für die Anerkennung als Praxisanleiter/in ist im Land Schleswig-Holstein die Teilnahme an einer berufspädagogischen Fortbildung mit einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden.
Der Kurs von insgesamt 200 Unterrichts- stunden teilt sich in folgende Lerninhalte auf:
- Aufgaben von Praxisanleiter/innen
- Grundlagen der Pflege- und Berufspädagogik
- Methoden für die praktische Ausbildung
- Lernstandbestimmung
- Kommunikation
- Praxisanleitung im Spannungsfeld zwischen Lernen und Arbeiten
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Mitwirkung bei praktischen Prüfungen
- Bewegungskompetenz erlangen
- Leistungsnachweis in Form einer Hausarbeit über eine praktische Anleitungssituation
Pflegedienstleitungen können zur Anerkennung als Praxisanleiter/in den berufspädagogischen Teil der Fortbildung (60 Std.) absolvieren. Wir beraten Sie gern.