Inhalt
Zielsetzung:
Die Qualifikation bereitet Pflegefachkräfte auf ihre Aufgabe als Praxisanleiter*in in den pflegerischen Versorgungsbereichen vor:
Praxisanleiter*innen leiten die Auszubildenden während ihrer praktischen Ausbildung qualifiziert an und können angemessene Lernbedingungen in der Praxisstelle gestalten.
Praxisanleiter*innen begleiten den Lernprozess der Auszubildenden, um sie zu eigenverantwortlichem beruflichen Handeln zu befähigen (Aufbau einer neuen Rollenkompetenz).
Praxisanleiter*innen kennen unterschiedliche Anleitungsmethoden (Förderung der Methodenkompetenz).
Praxisanleiter*innen kennen und berücksichtigen die formalen, rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildung (Fachkompetenz).
Rechtliche Grundlagen:
Der Erwerb der Qualifikation zum*r Praxisanleiter*in ist gem. § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) vom 02.10.2018 (BGBl. I S. 1572) geregelt. Demnach müssen (angehende) Praxisanleiter*innen folgende Voraussetzungen erfüllen, um die aktive Anleitungstätigkeit in der Berufspraxis zu vollziehen:
Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz oder dem Krankenpflegegesetz
Berufserfahrung als Pflegefachkraft von mindestens 1 Jahr, erworben innerhalb der letzten 5 Jahren in dem Einsatzbereich, in dem die Praxisanleitung durchgeführt wird
berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden (Bestandsschutz für vor Inkrafttreten des Pflegeberufe-gesetzes erworbene Qualifikationen)
berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich
Hinweis: Diese Fortbildung ist nach AZAV zertifiziert und damit über die Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit sowie der Jobcentren förderfähig.