Inhalt
An der Fachschule für Sozialpädagogik bieten wir seit 2011 auch eine dreieinhalbjährige Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher in Teilzeit an. Sie wendet sich vor allem an Personen, die die unten genannten Aufnahmevoraussetzungen erfüllen und in der pädagogischen Praxis arbeiten.
Aufnahmevoraussetzungen
- Voraussetzung für die Aufnahme sind mindestens der Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestesn 2jähriger Ausbildungsdauer oder ein Berufsschulabschluss und mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich. In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife erworben hat, sowie eine einschlägige berufspraktische Erfahrung (durch Praktikum oder Berufstätigkeit) von mindestens 12 Monaten nachweisen kann. Förderliche freiwillige Dienste (wie FSJ, BFD o.ä.) werden auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit angerechnet. Die Erziehung eigener Kinder oder die private Betreuung mehrerer Kinder gilt nicht als einschlägige Berufstätigkeit.
zusätzlich
- Die Ausbildung richtet sich insbesondere an Bewerberinnen und Bewerber mit berufspraktischer Vorerfahrung (mindestens 2 Jahre) sowie
- einem bestehenden Beschäftigungs- oder Praktikumsverhältnis in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld mit einem wöchentlichen Umfang von in der Regel 20 Stunden.
Der Unterricht findet an drei Abenden in der Woche (Montag, Mittwoch und Donnerstag) von 15:15-20:15 Uhr statt. Hinzu kommen pro Schuljahr fünf Termine an Samstagen mit je 8 Unterrichtsstunden.
Abschluss
- Der Besuch der Fachschule - Fachrichtung Sozialpädagogik - berechtigt nach bestandener Abschlussprüfung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" / "Staatlich anerkannter Erzieher".
- Gemäß §39 Abs. 2 Nr. 4 erwerben die Absolventen der Fachschule Sozialpädagogik mit ihrem Abschluss eine berufliche Hochschulzugangsberechtigung, welche zum Studium an allen Hochschulen berechtigt.