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Modul 1 der Ausbildung zum „Praxisanleiter für Notfallsanitäter/ Gesundheitsberufe“
Bei uns: Ein Lehrgang - drei Qualifikationen !
Der Ausbildungsmeister, der aus der Praxis für die Praxis ausbildet.
Interessant für besonders qualifizierte Rettungsassistenten/ Notfallsanitäter und Angestellte in weiteren Gesundheitsberufen, die an der Ausbildung der Praktikanten mitwirken wollen und pädagogisch talentiert sind, ist die Ausbildung zum Lehrrettungsassistenten bzw. zum Praxisanleiter. Der Lehrgang soll zur eigenverantwortlichen Organisation der Aus- und Fortbildung anleiten.
Die Lehrrettungsassistenten-Ausbildung (= Modul 1 der Ausbildung zum „Praxisanleiter für Notfallsanitäter/ Gesundheitsberufe“) umfasst 120 Unterrichtsstunden, berechtigt zur Ausbildung von Praktikanten und ist die
wesentliche Voraussetzung, um in einer Lehrrettungswache als Lehrrettungsassistent bzw. Praxisanleiter tätig zu sein. Der Lehrgang entspricht den anerkannten LRA-Rahmenbedingungen der Hilfsorganisationen bzw. den Vorgaben des §3 (1) 1c der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter, § 4 (1) Krankenpflegegesetz und § 4 Altenpflegegesetz.
Am Ende der ersten Ausbildungswoche absolvieren Sie bei uns bereits die BG- und Behörden anerkannte Erste-Hilfe-Ausbilder-Prüfung.
Die Abschlussprüfung zum Lehrrettungsassistenten findet nach 3 Ausbildungswochen in Form einer Lehrprobe statt. Auf Anfrage kann zusätzlich eine Ausbildereignungsprüfung (AdA) bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden (Voraussetzung hierfür: eine abgeschlossene Berufsausbildung). Dieser Abschluss besitzt auch für andere Berufsgruppen Gültigkeit.
Bei dieser Ausbildung handelt es sich zusätzlich um das erste Modul der Ausbildung zum „Praxisanleiter für Notfallsanitäter/ Gesundheitsberufe“. Der Gesamtausbildungsumfang für „Praxisanleiter für Notfallsanitäter/ Gesundheitsberufe“ von 200 Stunden ist bei uns in die Module 1 – 3 gemäß §3 (1) 1c der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter, § 4 (1) Krankenpflegegesetz und § 4 Altenpflegegesetz aufgeteilt.
Modul 2 stellt den einwöchigen Lehrgang "Dozent im Gesundheitswesen" und Modul 3 den ebenfalls einwöchigen "Ergänzungskurs zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter/ Gesundheitsberufe" dar.
Folgende Lehrinhalte werden vermittelt:
- Pädagogik
- Methodik und Didaktik
- Medieneinsatz u. Unterrichtsformen
- Kommunikation
- Rechtskunde
- Allg. Themen der Rettungsdienstausbildung
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Lehrrettungsassistenten und die LRA Prüfung:
- Rettungsassistent, Notfallsanitäter
- Tätigkeitsnachweis über mind. 1 Jahr
- Zertifikat
- Praxisanleiter/in - Notfallsanitäter (bundesweit einheitlich (NotSan-APrV, 18.04.16 BGBl. I S. 886), zuvor "Lehrrettungsassistent") i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht