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Ehrenamtliche gesetzliche Betreuung - wie geht das? Ein Infoabend

Volkshochschule Süsel, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel

Inhalt

Ehrenamtlicher Betreuer ist in Deutschland derjenige, der eine rechtliche Betreuung (§ 1896 ff. BGB) außerhalb einer Berufstätigkeit übernommen hat.

Die Betreuung ist (wie früher die Vormundschaft und Pflegschaft) ein grundsätzlich unentgeltliches Ehrenamt. Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich die Betreuungen übernehmen. Es handelt sich dabei vielfach um Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen, teilweise aber auch um Menschen, die diesen Dienst für Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund 70 % aller Betreuungen (800.000 Fälle im Jahre 2004) werden ehrenamtlich geführt. Davon wiederum sind ca. 85 % Familienangehörige des Betreuten. Dies ist auch nach § 1897 Abs. 5 BGB vorrangig, nach § 1897 Abs. 6 BGB sind aber auch nicht familienangehörige ehrenamtliche Betreuer vorrangig vor Berufsbetreuern zu bestellen.

Ehrenamtliche Betreuer haben verschiedene Ansprüche, die aus dem Ehrenamt erwachsen, gegenüber der betreuten Person bzw. dem Staat. Da die meisten ehrenamtlichen Betreuer lediglich eine Betreuung führen, kann man davon ausgehen, dass in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 750.000 Menschen als ehrenamtliche Betreuer bestellt sind. Ihnen gegenüber stehen rund 17.000 Berufsbetreuer, die selbständig oder als Beschäftigte in Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden tätig sind und die ihrerseits rund 400.000 Betreuungen beruflich führen.

Unterrichtsart
Präsenzunterricht
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