Inhalt
Fortbildung: Um die BG-/FeV-Anerkennung als Ausbilder EH/ Erste Hilfe Ausbilder stets aktuell zu halten und vor Ablauf der erteilten Frist zu verlängern, ist der Nachweis einer entsprechenden Fortbildung nötig. Neben der Notwendigkeit für die Behörde(n) steht zudem im Vordergrund das Wissen des EH Ausbilders bzw. der EH Ausbilderin aufzufrischen, ggf. Fragen zu klären und neue Ideen und Tipps in den eigenen Unterricht einbringen zu können.
Ein solcher Fortbildungslehrgang für Erste Hilfe Ausbilder bzw. Erste Hilfe Ausbilderinnen umfasst 16 Stunden alle 3 Jahre.
Außerdem ist diese „Ausbilder EH“-Fortbildung nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) für den Bildungsurlaub anerkannt.
Voraussetzungen:
Erste Hilfe-Lehrer bzw. -Ausbilder