Inhalt
- BG- und Behörden anerkannter Ausbilder für Erste-Hilfe/LSM
- Erste-Hilfe Lehrer Fortbildung
Der Ausbilder für Erste Hilfe übernimmt die Wissensvermittlung über die Themengebiete der Ersten Hilfe für Freizeit und Beruf. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den praktischen Übungen und Fallbeispielen. Durch die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Erste-Hilfe-Ausbildung durch den Ausbilder können die Teilnehmer im Notfall kompetent reagieren und so Menschenleben retten.
Um diese Schulungsaufgabe zu übernehmen, ist die Teilnahme an diesem Kurs zum Erste-Hilfe-Lehrer in allen Bundesländern u.a. die gesetzliche und fachliche Voraussetzung, um „Erste-Hilfe“ in Eigenregie (nach eigener zeitlicher und örtlicher Planung) vermitteln zu dürfen.
Inhalt:
- Notwendigkeit der Erste-Hilfe-Breitenausbildung
- Pädagogik
- Methodik und Didaktik
- Medieneinsatz und Unterrichtsformen
Hierbei handelt es sich um einen Lehrgang, der mit einer staatlich anerkannten praktischen Prüfung (Lehrprobe) endet.
Die Voraussetzungen, um an dieser Lehrgangsform teilzunehmen, sind eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (8 D.-Std.) teilgenommen haben und die Vorlage eines hausärztlichen Gesundheitszeugnisses.
Teilnehmer, die später sowohl EH als auch LSM unterrichten wollen, müssen zusätzlich mind. einen Sanitätslehrgang (24 Std. oder 32 Std.) absolvieren.
Sämtliche Eingangsvoraussetzungen sollten zu Lehrgangsbeginn nicht älter als fünf Monate sein.
Die in diesem Ausbildungsgang erworbene Lehrberechtigung wird bei einer späteren Lehrrettungsassistentenausbildung mit 40 Stunden angerechnet.
Dieser Lehrgang ist nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFQG) anerkannt.
Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist in allen Bundesländern u.a. die gesetzliche und persönliche Voraussetzung, um „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder „Erste-Hilfe“ in Eigenregie (nach eigener zeitlicher und örtlicher Planung) durchführen zu können.
Achtung: Bitte beachten Sie bei Interesse auch Seite 36 "Franchisenehmer" der Sanitätsschule Nord.
Fortbildung:
Ein 24 Stunden umfassender Fortbildungslehrgang alle 3 Jahre berechtigt, die Ausbildungsqualifikation verlängern zu lassen. Diese Fortbildung ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifikationsgesetz (BFQG) anerkannt.
(Die Fortbildungsthemen variieren ständig.)
Die Schulung beginnt mehrmals im Jahr in der Sanitätsschule Nord in Schleswig-Holstein und einmal im Jahr auch auf Mallorca!