Inhalt
Voraussetzung zur Fortbildung:
Sie sind bereits Lehrbeauftragter für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern gem. den VBG Richtlinien DGUV-G 304-002 oder Lehrbeauftragter für Erste-Hilfe-Ausbilder gem. den VBG Richtlinien DGUV-G 304-001.
Lehrbeauftragte für die Aus- und Fortbildung von EH- bzw. BS-Lehrkräften müssen sich zusätzlich zu ihrer kontinuierlichen medizinischen Fortbildung pädagogisch fortbilden. Diese pädagogische Fortbildung befähigt zur Durchführung komplexer Lehrgangsformen in Lerngruppen und wird inhaltlich den besonderen Bedingungen der Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern bzw. Erste Hilfe Ausbildern gerecht.
Hier ist es nicht ausreichend im 3-Jahres-Zeitraum an einer einmaligen Fortbildung teilzunehmen, sondern es wird eine kontinuierliche medizinische sowie pädagogische Fortbildung vorgeschrieben. Diese sind zwar grundsätzlich nicht weiter definiert und nicht mit zeitlicher Dauer versehen, jedoch wird eine dauerhafte jährliche achtstündige reine Fortbildung (8 Std. medizinisch + 8 Std. pädagogisch) seitens der VBG anerkannt.
Diese Fortbildungen gelten zugleich als Fortbildungstermine für Ihre Verlängerung der Anerkennung als Erste-Hilfe-Ausbilder oder für Betriebssanitäter-Ausbilder.
Eine Anrechnung Ihrer reinen Fortbildungen für Erste-Hilfe-Ausbilder oder für Betriebssanitäter-Ausbilder auf diese Lehrbeauftragten-Fortbildung ist nicht möglich.
Termine pädagogische Fortbildung: 22.10.18, 18.03.2019, 14.10.2019
Termine medizinische Fortbildung: 23.10.18, 19.03.2019, 15.10.2019
- Abschluss
- Lehramt i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht